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   BVerwG, 22.05.1985 - 9 B 225.84   

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https://dejure.org/1985,8622
BVerwG, 22.05.1985 - 9 B 225.84 (https://dejure.org/1985,8622)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1985 - 9 B 225.84 (https://dejure.org/1985,8622)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1985 - 9 B 225.84 (https://dejure.org/1985,8622)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Situation der arabisch-orthodoxen Christen in der Türkei - Notwendigkeit der Einholung eines (weiteren) Sachverständigengutachtens

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  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1985 - 9 B 225.84
    Die in der Beschwerde angedeuteten Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit einer behaupteten Gruppenverfolgung stellen können, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch bereits geklärt (vgl. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] - sowie Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 27).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1985 - 9 B 225.84
    Die in der Beschwerde angedeuteten Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit einer behaupteten Gruppenverfolgung stellen können, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch bereits geklärt (vgl. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81] - sowie Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 27).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1985 - 9 B 225.84
    Maßgebend ist vielmehr allein, ob die der Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegten Gutachten und gutachtlichen Stellungnahmen in sich widersprüchlich sind, ob sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters ergeben oder ob es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (vgl. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]).
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